Schutzfristen für Personenstandsdaten

#1 von Ahnenfinder , 15.03.2011 18:50

Kirchenbücher

Kirchenbücher unterliegen besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festgelegt sind.
Kirchenbücher mit Eintragungen innerhalb dieser Schutzfrist sind von der Benutzung ausgeschlossen.

Für das Jahr 2011 - gelten folgende Schutzfristen:

Taufbücher
90 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1919)

Heiratsbücher
70 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1939)

Bestattungsbücher
10 Jahre

Konfirmandenregister
75 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1934)

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zuletzt bearbeitet 15.03.2011 | Top

   

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